VERKEHRSSTARFRECHT
Aus der Teilnahme am Verkehr kann schnell ein strafrechtlich relevantes Verhalten werden, deshalb sollten Sie bei dem Vorwurf eines Verkehrsdeliktes sofort einen Anwalt aufsuchen.
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Insbesondere wenn es um die Entziehung des Führerscheines geht, ist die Hilfe eines Rechtsbeistandes unerlässlich.
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Zu den Verkehrsdelikten gehört :
- Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB
- Fahrlässige Tötung § 222 StGB
- Nötigung § 240 StGB
- Trunkenheit im Straßenverkehr § 316 StGB
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr § 315 StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs § 315 c StGB
- Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG
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Sie sollten keine Aussagen machen ohne nicht zuvor mit Ihrem Strafverteidiger gesprochen zu haben. Es gibt unzählige Beispiele in denen durch frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger sogar eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden konnte.
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Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.
Ich werde selbstverständlich auch mit Ihnen erörtern welches Kostenrisiko Sie eingehen, wenn Sie mich beauftragen.
​In dringenden strafrechtlichen Notfällen wie einer Verhaftung oder Hausdurchsuchung erreichen Sie mich rund um die Uhr unter der Handy-Nummer 0177-71 79 275.
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Ihr Strafverteidiger :
Rechtsanwalt Marcel Tomczak