Ordnungswidrigkeiten
Auch bei Bußgeldbescheiden und gegangenen Ordnungswidrigkeiten ist anwaltlicher Rat nötig, denn auch in diesen Fällen lässt sich oftmals noch viel verhindern.
Ob Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachung oder Abstandsmessungen, ich kenne die Fehlerquellen , insbesondere die formalen Fehler die Bescheide unwirksam machen oder die Wege wie ein Fahrverbot noch vermeiden lässt.
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Achten Sie besonders drauf , dass SIe nicht verpflichtet sind Angben zur Sache zu machen , auch wenn der Anhörungsbogen diesen Eindruck gerne vermittelt.
Es besteht nur eine bußgeldbewehrte Pflicht § 111 OWiG zur Angabe der Personalien, aber nur !! wenn die Personalien der Bußgeldbehörde nicht oder nur zum Teil bekannt sind. Der Umstand das die Behörde in der Lage war Ihnen den Anhörungsbogen zuzusenden erübrigt dann wohl weitere Ausführungen dazu.
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Gerne sind die Anhörungsbögen als "Eilsache" gekennzeichnet und es wird mit Rücksendung innherhalb einer Woche aufgefordert. Fakt ist aber das es tatsächlich keine Frist gibt , deren Nichteinhaltung zu irgendwelchen Nachteilen führen könnte.
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Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.
Ich werde selbstverständlich auch mit Ihnen erörtern welches Kostenrisiko Sie eingehen, wenn Sie mich beauftragen.
In dringenden strafrechtlichen Notfällen wie einer Verhaftung oder Hausdurchsuchung erreichen Sie mich rund um die Uhr unter der Handy-Nummer 0177-71 79 275.
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Ihr Strafverteidiger :
Rechtsanwalt Marcel Tomczak