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MÄNGELRECHTE

Für den Mieter von besonderer Bedeutung sind die Ihm zustehenden Mängelrechte, wenn die Mietsache an einem Sach- oder Rechtsmangel leidet.

Als Mängelrechte kommen die Minderung der Miete, Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche in Betracht.

Völlig unbekannt ist den meisten Mietern die Tatsache, dass sich die Miete kraft Gesetz mindert, wenn bei der Mietsache ein Rechts- oder Sachmangel vorliegt.

Lassen Sie daher bei Verdacht auf einen Mangel prüfen, ob es sich um einen Sach- oder Rechtsmangel handelt der die Miete sofort mindert, denn das ist bares Geld für Sie.

Wenn Sie wissen möchten, ob ein Mangel vorliegt bei Ihrem Mietobjekt oder ob und wie Sie Ihre Mängelrechte geltend machen können, dann vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen.

Nach Prüfung Ihres Sachverhaltes kann ich Ihnen sagen, ob ein Mangel vorliegt und welche Rechte Sie haben.

Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.

Ich werde selbstverständlich auch mit Ihnen erörtern welches Kostenrisiko Sie eingehen und ob die Kosten eventuell sogar die Gegenpartei zu tragen hat.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann werden die Kosten in der Regel von dieser übernommen.

Ihr Ansprechpartner im Mietrecht:

Rechtsanwalt Marcel Tomczak

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