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KÜNDIGUNGSRECHT

Gerade wenn der Mieter ein paar Monate mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug ist, stellt sich für den Vermieter die Frage einer möglichen Kündigung des Mietverhätnisses.

 

Neben der ordentlichen Kündigung kommt der außerordentlichen Kündigung eine besondere Rolle zu. Bei der außerordentlichen Kündigung unterscheidet man zwischen der befristeten und fristlosen außerordentlichen Kündigung. 

 

Sollte Ihr Mieter mit Zahlungen im Rückstand sein oder sonst eine schwere Pflichtverletzung begangen haben, dann vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen.

 

Nach Prüfung Ihres Sachverhalts kann ich Ihnen sagen, ob ein Kündigungsrecht besteht und welche Kündigung Ihre Bedürfnisse am schnellsten erfüllt.

Sind Sie Mieter und von einer Kündigung betroffen? Dann prüfe ich selbstverständlich, ob diese zu Recht ausgepsrochen worden ist.

Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.

Ich werde selbstverständlich auch mit Ihnen erörtern welches Kostenrisiko Sie eingehen und ob die Kosten eventuell sogar die Gegenpartei zu tragen hat.

 

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann werden die Kosten in der Regel von dieser übernommen.

 

Ihr Ansprechpartner im Mietrecht:

Rechtsanwalt Marcel Tomczak​​​​​

 

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