KAPITALDELIKTE
Wenn Sie Beschuldigter eines Tötungsdelikts sind ist Strafverteidigung auf allerhöchstem Niveau erforderlich. Gerade in solchen Prozessen steht für Sie sehr viel auf dem Spiel, so kann aus einem versuchten Totschlag oder versuchten Mord nur eine gefährliche Körperverletzung werden oder umgekehrt.
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Wenden Sie sich bei einem solchen Tatvorwurf unverzüglich an einen Strafverteidiger der Ihnen sofort zur Seite stehen wird.
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Sie sollten keine Aussagen machen ohne nicht zuvor mit Ihrem Strafverteidiger gesprochen zu haben. Es gibt unzählige Beispiele in denen durch frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger sogar eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden konnte.
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Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.
Ich werde selbstverständlich auch mit Ihnen erörtern welches Kostenrisiko Sie eingehen, wenn Sie mich beauftragen.
​In dringenden strafrechtlichen Notfällen wie einer Verhaftung oder Hausdurchsuchung erreichen Sie mich rund um die Uhr unter der Handy-Nummer 0177-71 79 275.
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Ihr Strafverteidiger :
Rechtsanwalt Marcel Tomczak