ARBEITSVERTRAG
Der maßgebliche Bestimmungsfaktor des Arbeitsverhätnisses bildet der Arbeitsvertrag.
Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag im Rahmen gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelungen grundsätzlich frei gestalten.
Der Arbeitsvertrag regelt die Arbeitszeit, Urlaubsansprüche, Befristungen, Verfallsklauseln und vieles mehr.
Es stellet sich jedoch oftmals das Problem, dass einige getroffene Vereinbarungen nicht wirksam sind, da diese gegen geltendes Recht verstoßen.
Des Weiteren stellen sich oft noch viele weitere Fragen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Beispiel welche Ansprüche im Falle von Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis bestehen oder ob der Arbeitgeber einen Anspruch auf Unterlassung anderweitiger Tätigkeiten hat oder ob eine Vertragstrafe im Arbeitsvertrag wirksam vereinbart worden ist oder wie die Haftung für Schäden beim Vollzug abhängiger Arbeit geregelt ist.
Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.
Ich werde selbstverständlich auch mit Ihnen erörtern welches Kostenrisiko Sie eingehen, da im Arbeitsrecht jede Partei in der 1. Instanz ihre Kosten selber tragen muss.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann werden die Kosten in der Regel von dieser übernommen.
Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:
Rechtsanwalt Marcel Tomczak