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ABMAHNUNG

Sie haben eine Abmahnung erhalten und wollen gegen diese vorgehen? Das sollten Sie auch!

Auf eine Abmahnung kann der Arbeitnehmer in vielfältiger Hinsicht reagieren. Von der Gegendarstellung bis hin zur Klage gegen den Arbeitgeber, so dass dieser die Abmahnung beseitigen und zurücknehmen muss.

 

Oftmals ist eine Abmahnung eine notwendige Kündigungsvoraussetzung. Daher sollten Sie immer prüfen lassen, ob der Arbeitgeber die formellen und materiellen Voraussetzungen der Abmahnung eingehalten hat.

Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.

Ich werde selbstverständlich auch mit Ihnen erörtern welches Kostenrisiko Sie eingehen, da im Arbeitsrecht jede Partei in der 1. Instanz ihre Kosten selber tragen muss.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann werden die Kosten in der Regel von dieser übernommen.

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Marcel Tomczak

 

KONTAKT

Marcel Tomczak

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

 

Niederste Str. 11

57439 Attendorn

Tel:  02722 | 977 91 80

Fax: 02722 | 977 91 89

Mail: kanzlei@tomczak.de

              

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